Hinweis für Gartenbesitzer!

Gerade in diesem Jahr hat sich wieder gezeigt, dass eine große Menge von Wasser, die man aus dem Leitungsnetz entnimmt, nicht mehr dem Abwassersystem zugeführt wird, sondern zum Gießen von Blumen und Pflanzen im Garten und auf dem Balkon dient.

Die Rechtsprechung hat hierzu eine klare Ansage gemacht:

Wer einen Wasserhahn z.B. an der Außenwand eines Gebäudes besitzt, der zu den o.a. Zwecken benutzt wird und unter dem sich kein Anschluss an das Kanalnetz befindet, muss auch keine Abwassergebühren für die aus diesem Anschluss entnommene Wassermenge zahlen.

Bedingung: Ein geeichter Wasserzähler (für ca. 15,-€ im Handel zu erhalten) muss installiert und von den Wasserwerken abgenommen werden.

Die dort abgelesene Wassermenge wird sodann bei der jährlichen Meldung der Entnahmemenge gesondert aufgeführt.

Für diese Kubikmeter müssen dann keine Abwassergebühren gezahlt werden.

 -----------------------------------------------------------------------